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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einkommensverbesserung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019
- 9 UF 49/19 -

Höheres Einkommen aufgrund Karrieresprungs bleibt für Trennungsunterhalt außer Betracht

Karrieresprung ist unerwartet und vom Normalfall erheblich abweichende Ein­kommens­entwicklung

Im Rahmen des Trennungsunterhalts bleibt ein erhöhtes Einkommen unberücksichtigt, wenn die Ein­kommens­entwicklung unerwartet und vom Normalfall erheblich abweicht. In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein Ehepaar seit 2015 getrennt. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung aus dem Jahr 2016 erhielt die Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt. Nachfolgend bewarb sich der Ehemann in seinem Betrieb erfolgreich auf eine höhere Stelle. Er nahm nun eine deutlich höhere Verantwortung war und erhielt zudem ein deutlich höheres Einkommen. Dies nahm die Ehefrau zum Anlass gerichtlich ein höheres Trennungsunterhalt zu verlangen. Das Amtsgericht Bernau gab dem statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns.Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Einkommensverbesserung des... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2018
- 5 Ta 110/18 -

Aufhebung der Prozesskostenhilfe-Bewilligung wegen unterlassener Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Ein­kommens­verhält­nisse

Ein­kommens­verbes­serung von Null auf 4.154,00 EUR stellt wesentliche Veränderung dar

Wird der Partei eines Klageverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt, so muss sie jede wesentliche Verbesserung ihrer Ein­kommens­verhält­nisse dem Gericht mitteilen. Unterlässt sie dies absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit kann die Bewilligung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) aufgehoben werden. Eine Ein­kommens­verbes­serung von Null auf 4.154,00 EUR stellt eine wesentliche Veränderung dar. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer erhielt für eine im Dezember 2016 vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern erhobenen Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe. Laut der Ende Januar 2017 eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verfügte er über kein Einkommen. Nach seinen Angaben lebte er von Unterstützungen durch seine... Lesen Sie mehr