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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 20.06.2019
- 8 U 62/18 -
Einparkprobleme in der Tiefgarage: Zu enger Stellplatz kann Mangel darstellen
Zum Einparken notwendiges langes Rückwärtsfahren oder Wenden auf engem Raum nicht zumutbar
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein zu enger Tiefgaragenstellplatz einen Mangel darstellen kann.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte der Kläger von einem Bauträger eine Eigentumswohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz erworben, der allein rund 20.000 Euro gekostet hatte. Der
Stellplatz fehlt vereinbarte Beschaffenheit
Das Oberlandesgerichts Braunschweig gab dem Kläger Recht und bejahte einen
Reguläres Einparken laut Gutachter nicht möglich
Der schon vom Landgericht beauftragte gerichtliche Sachverständige habe anhand von Parkversuchen und Berechnungen festgestellt, dass auf dem
Niedersächsischen Garagen- und Stellplatzverordnung nicht relevant
Ob der
Wertminderung von zwei Dritteln des Kaufpreises angemessen
Das Oberlandesgericht hielt eine Wertminderung von zwei Dritteln des Kaufpreises für angemessen, denn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig/ra-online (pm/kg)
- Parkplatz zu klein: Mieter eines Kfz-Stellplatzes kann nicht kündigen, wenn sein großes Auto nicht auf den Stellplatz passt
(Amtsgericht München, Urteil vom 19.07.2007
[Aktenzeichen: 423 C 11099/07]) - Baurechtlich "notwendige Garagen" dürfen nicht als Abstellplatz für Möbel und Kartons zweckentfremdet werden
(Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 19.12.2012
[Aktenzeichen: 3 K 48/12.DA])
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Dokument-Nr. 27679
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