Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.07.2022
- 1 Ws 91/22 -
Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz im Fall der Unterbringung des Verurteilten in psychiatrisches Krankenhaus unzulässig
Ausschlussvorschrift des § 463 e Abs. 1 Satz 3 StPO greift
Die Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz ist gemäß § 463 e Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, wenn es um die Unterbringung des Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus geht. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2007 befand sich ein wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bremen. Im Februar 2022 wurde die Fortsetzung der Unterbringung vom Landgericht Bremen auf Basis eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Zudem fand im Einverständnis sämtlicher Verfahrensbeteiligter eine Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz statt. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Untergebrachten.
Unzulässigkeit der Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz
Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Untergebrachten. Im Fall der Anordnung einer
Möglichkeit des Verzichts auf Anhörung des Sachverständigen
Zwar sei es möglich, von der Anhörung des Sachverständigen abzusehen, so das Oberlandesgericht, wenn der Verurteilte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft darauf verzichten. Daraus folge aber nicht im Sinne eines Erst-recht-Schlusses, dass generell das Einverständnis mit einer Anhörung des Sachverständigen im Wege einer Videokonferenz auch das Erfordernis einer Anhörung des Sachverständigen in persönlicher Anwesenheit aufheben könne.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bremen, Beschluss vom 08.06.2022
[Aktenzeichen: 70 StVK 488/21]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32141
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32141
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.