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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.11.2010
- 1 Ws 277/10 -
Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein – Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet Straftat
Arbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht
Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich wegen Betruges strafbar machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens aus Lehrte die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkws zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem
LG Hildesheim hält Tatgeschehen für nicht strafbar
Das Landgericht Hildesheim hatte die Ansicht vertreten, dass das mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei. Das Oberlandesgericht Celle hob den Beschluss des Landgerichts wieder auf.
Verstoß gegen Nutzungsrahmen der Tankkarte verursacht Vermögensschaden bei Arbeitgeber
Die Richter des Oberlandesgerichts teilten zwar die Ansicht des Landgerichts, dass in der bloßen Nutzung der Tankkarte noch keine strafbare Untreuehandlung liege, weil die
Landgericht muss Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen
Das Oberlandesgericht hat deswegen die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor einer Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht muss nun die Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2010
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
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Dokument-Nr. 10640
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