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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2011
- 2 Sa 526/10 -
LAG Schleswig-Holstein: Nutzung von Kredit- und Tankkarten des Arbeitgebers für private Zwecke unzulässig
Arbeitnehmer muss Erlaubnis zur Verwendung für private Zwecke beweisen können
Vom Arbeitgeber ausgehändigte Tankkarten und Kredit- oder Kontokarten dürfen regelmäßig nur für dienstliche Zwecke benutzt werden. Eine behauptete Erlaubnis zur Verwendung für private Zwecke muss der Arbeitnehmer beweisen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Rahmen seiner Tätigkeit als Disponent von seiner
Zur Verfügung gestellte Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers dient grundsätzlich nur zur Bestreitung von Ausgaben für dienstliche Zwecke
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben die Zahlungsklage abgewiesen. Pfändungsfreigrenzen seien hier wegen der vorsätzlichen Handlungen nicht zu beachten. Grundsätzlich dienten einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
- Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein – Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet Straftat
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.11.2010
[Aktenzeichen: 1 Ws 277/10]) - BFH: Tank- und Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können steuerbefreiter Sachlohn sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2010
[Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10])
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Dokument-Nr. 11454
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