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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.11.2021
- 13 U 84/20 -
Irreführung der Verbraucher aufgrund auf Eierkarton aufgebrachte Angabe "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern"
Tatsächlich nur stichprobenartige Testung der Legehennen-Herde alle zwei Wochen
Die auf einem Eierkarton aufgebrachte Angabe "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn es lediglich zu stichprobenartigen Testungen der Legehennen-Herde alle zwei Wochen kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein im Jahr 2019 vor dem Landgericht Hannover gegen ein Unternehmen, welches in Dänemark produzierte
Unterlassungsanspruch wegen Irreführung der Verbraucher
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe der Anspruch auf Unterlassung zu, da der Beklagten eine
Unwahrscheinlichkeit einer unentdeckten Salmonelleninfektion durch stichprobenartige Testung unerheblich
Es sei nach Ansicht des Oberlandesgericht unerheblich, dass trotz der stichprobenartigen Testung ein Inverkehrbringen von mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2022
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/tb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 23.11.2020
[Aktenzeichen: 13 O 232/19]
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Dokument-Nr. 31381
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