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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Test“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.11.2021
- 13 U 84/20 -
Irreführung der Verbraucher aufgrund auf Eierkarton aufgebrachte Angabe "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern"
Tatsächlich nur stichprobenartige Testung der Legehennen-Herde alle zwei Wochen
Die auf einem Eierkarton aufgebrachte Angabe "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern" stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn es lediglich zu stichprobenartigen Testungen der Legehennen-Herde alle zwei Wochen kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein im Jahr 2019 vor dem Landgericht Hannover gegen ein Unternehmen, welches in Dänemark produzierte Eier in Deutschland vertrieb, auf Unterlassung. Hintergrund dessen war, dass sich auf den Eierkartons der Beklagten folgender drucktechnisch hervorgehobener Hinweis befand: "Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern". Tatsächlich wurden aber nur stichprobenartig die Legehennen-Herde alle zwei Wochen getestet. Aus Sicht des Klägers könne dies nicht die Salmonellenfreiheit jedes Eies gewährleisten. Somit liege eine Irreführung der Verbraucher vor. Das Landgericht gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2019
- I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17 -
BGH zur Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"
Nutzung des Test-Siegels ohne Lizenzvertrag verletzt Markenrechte
Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke angesehen.
Die Klägerin der zugrunde liegenden Verfahren gibt seit 1985 das Magazin "ÖKO-TEST" heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Sie ist Inhaberin einer im Jahr 2012 eingetragenen Unionsmarke, die das ÖKO-TEST-Siegel wiedergibt und markenrechtlichen Schutz für die Dienstleistungen "Verbraucherberatung und Verbraucherinformation bei der Auswahl von Waren und... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.02.2019
- 1 BvQ 4/19 -
Eilantrag gegen testweise Übermittlung personenbezogener Daten für Zensus 2021 erfolglos
Nachteile durch möglicherweise unverhältnismäßige Speicherungen überwiegen nicht mit Deutlichkeit Interesse an Testlauf für reibungslose Durchführung des Zensus 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9 a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14. Januar 2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen. Nach dieser Vorschrift werden seit dem 14. Januar 2019 testweise bestimmte personenbezogene Daten aus allen Melderegistern an das Statistische Bundesamt übermittelt, damit dieses in Vorbereitung des Zensus 2021 die Übermittlungswege und die Qualität der für den Zensus 2021 zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern prüfen und die Programme für die Durchführung des Zensus weiterentwickeln kann. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde zwar nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre. Im Rahmen einer für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebotenen Folgenabwägung überwiegen die Nachteile, die durch die testweise Übermittlung der Daten eintreten, jedoch nicht mit der für die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderlichen Deutlichkeit gegenüber dem Gewicht, das der Gesetzgeber einer guten Vorbereitung der Durchführung des Zensus 2021 beilegen durfte.
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, der Europäischen Kommission für das Bezugsjahr 2021 statistische Daten für eine geplante Volkszählung zu übermitteln. Zum Zweck der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der hierfür zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021 sieht... Lesen Sie mehr
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Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom
- 5 O 30/16 -
Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlen
Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande
Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Dies entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und untersagte genau dieses Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen,... Lesen Sie mehr
Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017
- 3 O 139/16 -
Abgasmanipulation: Klage gegen Volkswagen AG auf Kaufpreiserstattung erfolgreich
Offensichtliche Vertrbrauchertäuschung kann nicht als bloßes Kavaliersdelikt angesehen werden
Das Landgericht Hildesheim hat der Klage des Käufers eines Skoda Yeti gegen die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises stattgegeben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte im Jahr 2013 von einem Autohaus in Gifhorn einen PKW Skoda Yeti 2.0 TDI Elegance Plus Edition zum Neupreis von 26.499,99 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem von der Beklagten entwickelten Dieselmotor ausgestattet.Nach den Feststellungen des Landgerichts Hildesheim ist die Motorsteuerung des PKW so programmiert,... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2015
- 3 Sa 36/15 -
LAG Schleswig-Holstein zur Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen
Schriftlicher Test ersetzt nicht das Vorstellungsgespräch
Gemäß § 82 Satz 2 SGB IX muss ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, soweit dieser nicht offensichtlich fachlich ungeeignet ist. Dies kann nicht durch einen schriftlichen, für alle Bewerber verbindlichen Auswahltest ersetzt werden. Wird einem schwerbehinderten Bewerber, der das Anforderungsprofil erfüllt, nach nicht bestandenem Test abgesagt, ohne ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen, stellt dies ein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung dar und kann die Zahlung einer Entschädigung nach sich ziehen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, eine öffentliche Arbeitgeberin, schrieb Ausbildungsplätze im dualen Studium zur Verwaltungsinformatikerin/zum Verwaltungsinformatiker - Diplom (FH) aus. Voraussetzung war ausdrücklich "mindestens vollwertige Fachhochschulreife". Der schwerbehinderte, entsprechend ausgebildete Kläger bewarb sich um den Studienplatz, nahm... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012
- 6 U 34/11 -
Werbung mit Testsiegel "Bestes Möbelhaus" unzulässig
Bezeichnung des Testveranstalters als "Deutsches Institut" für Verbraucher irreführend
Die Firma Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testsiegel "Bestes Möbelhaus" des Deutschen Instituts für Service Qualität (disq) werben. Dies entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht. Auch die Bezeichnung des Testveranstalters als "Deutsches Institut" wurde vom Gericht für irreführend erklärt.
Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Berlin dem Möbelhaus die Verwendung des Siegels untersagt und gravierende methodische Mängel des Tests kritisiert.Die Richter des Brandenburgischen Oberlandesgerichts kritisierten in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung des Testveranstalters als "Deutsches Institut" irreführend sei. Der Begriff erwecke den falschen Eindruck,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.03.2012
- 244 C 25788/11 -
Einsatz von Minderjährigen bei Testkäufen in Lottoannahmestellen zulässig
Staatliche Lotterieverwaltung darf bei Verstößen gegen Jugend- und Spielerschutzes Nachschulungen und Vertragsstrafen verhängen
Aufgrund des Staatsvertrages zum Glückspielwesens in Deutschland ist die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern verpflichtet, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten. Sie ist daher berechtigt, zur Sicherstellung, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme ausgeschlossen sind, Testkäufe durchzuführen und bei einem nicht bestandenen Testkauf Maßnahmen zu ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fand im Februar 2011in einer Lottoannahmestelle ein Testspielkauf statt. Ein Minderjähriger legte eine Bildkundenkarte mit Lichtbild seines Vaters vor. Der Angestellte bemerkte dies nicht und lehnte den Spieleinsatz für KENO nicht ab.Auf Grund dessen sprach die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern der Leiterin der Annahmestelle eine Abmahnung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012
- 4 U 17/10 -
Werbung mit überholtem Testergebnis unzulässig und irreführend
Unternehmen darf Produkte nicht mit altem, längst revidiertem Testurteil der Stiftung Warentest bewerben
Ein Unternehmen darf nicht mit Testergebnissen der Stiftung Warentest werben, die in einem erneuten Test ausdrücklich revidiert wurden. Eine solche Vorgehensweise ist dem Verbraucher gegenüber irreführend. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Zweibrücken.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls stellt Fahrradschlösser her. Eines ihrer Produkte war im Jahr 2007 von der Stiftung Warentest mit "gut" beurteilt worden. Im Jahr 2008 unterzog die Stiftung Warentest das Schloss einem Nachtest. Im Juli 2009 veröffentlichte sie ihr Ergebnis hieraus unter der Überschrift "S.. schmiert ab" und revidierte ihre bisherige gute Beurteilung.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011
- 12 O 383/11 -
Irreführende Kennzeichnung: Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurt mit falsch deklariertem "natürlichen Erdbeeraroma" mit mangelhaft bewerten
"Natürliches Erdbeeraroma" enthielt mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe
Ein Erdbeerjoghurt darf von der Stiftung Warentest mit mangelhaft bewerten, wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und die Angaben irreführend sind. So darf ein Erdbeerjoghurt nicht mit "natürlichem Erdbeeraroma" deklariert werden, wenn ein Test ergibt, dass mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe enthalten sind. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Testurteils ist, dass die zugrunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt worden ist. Ferner muss die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d.h. diskutabel erscheinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Nachdem die Stiftung Warentest den Erdbeerjoghurt eines Milchprodukteherstellers mit "mangelhaft" bewertet hatte, klagte das Unternehmen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Stiftung die weitere Verbreitung des Testergebnisses untersagt werden sollte. Das Qualitätsurteil gründete auf der Feststellung, der getestete Erdbeerjoghurt enthalte entgegen seiner... Lesen Sie mehr
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