Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.08.2011
- 14 U 158/10 -
Fahrzeuge der Unfallforschung sind keine Sonderrechtsfahrzeuge nach § 35 StVO
Auch bei Vorliegen eines Sonderrechts nach § 35 StVO müssen Verkehrsvorschriften eingehalten werden
Kollidiert ein Fahrzeug der Verkehrsunfallforschung mit einem anderen Kraftfahrzeug, kann sich die Unfallforschung nicht auf ein Sonderrecht nach § 35 StVO und damit auf eine Freistellung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall ist ein Fahrzeug der Verkehrsunfallforschung trotz Rotlichts in einen Kreuzungsbereich mit Blaulicht und Martinshorn eingefahren und kollidierte inmitten der Kreuzung mit dem bei Grünlicht hinein gefahrenen Pkw des Klägers, an dessen Fahrzeug Totalschaden entstanden ist. Er klagt auf den Restbetrag seines von der gegnerischen Haftpflichtversicherung lediglich zur Hälfte regulierten Schadens.
§ 35 StVO für Menschenrettung und Schadensabwendung gedacht
Das Landgericht hatte zu Lasten des Klägers eine Mithaftungsquote von einem Drittel angenommen und seiner Klage daher nur teilweise stattgegeben, weil der Führer des Fahrzeugs der
Sonderrecht nach § 35 StVO nicht gleich Freistellung von jeder Verkehrsvorschrift
Der Senat hat weiter entschieden, dass ein Sonderrecht nach § 35 StVO die dadurch Begünstigten zwar an sich von der Einhaltung jeder Verkehrsvorschrift freistellt. Diese Sonderstellung gibt ihnen aber keine Vorfahrt gegenüber dem übrigen Verkehr, sondern berechtigt sie nur, von den allgemeinen Verkehrsvorschriften mit größtmöglicher Sorgfalt abzuweichen. Danach hätte sich der Führer des Fahrzeugs der
Hinweis:
§ 35 StVO lautet:
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(...)
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Landgericht Hannover, Urteil vom 05.10.2010
[Aktenzeichen: 9 O 243/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12074
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12074
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.