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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderrechtsfahrzeug“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017
- I-1 U 46/16 -

Einfahrt eines Einsatzfahrzeuges in Kreuzungsbereich bei Rot nur mit Blaulicht begründet hälftige Mithaftung an Verkehrsunfall

Rotlichtverstoß eines Einsatzfahrzeugs nur unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn

Ein Einsatzfahrzeug darf in Notfällen zwar einen Rotlichtverstoß begehen. Dies setzt aber grundsätzlich den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn voraus. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Einsatzfahrzeug nachts nur unter Einsatz von Blaulicht in ein Kreuzungsbereich einfährt, begründet dies ein Mitverschulden von 50 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Notarztwagen befand sich in einer Nacht auf einer Einsatzfahrt. Dabei fuhr das Fahrzeug bei Rotlicht nur unter Einsatz von Blaulicht in eine große innerstädtische Kreuzung hinein. Ein querender Opel-Fahrer, der das Einsatzfahrzeug erst spät wahrnehmen konnte, wurde davon derart überrascht, dass er eine Vollbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß mit dem Einsatzfahrzeug zu vermeiden. Dies führte dazu, dass ein hinter ihm fahrender Pkw, dessen Fahrer vom Auftauchen des Einsatzfahrzeugs ebenfalls überrascht wurde, auffuhr. Der auffahrende Fahrzeughalter klagte anschließend gegen das Land unter... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 18.07.2005
- 12 U 50/04 -

Sonderrechte eines Polizeifahrzeugs nur bei Einsatz von Martinshorn und Blaulicht

Haftung für Auffahrunfall bei Rotlichtverstoß aufgrund fehlenden Einsatzes des Martinshorns

Ein Polizeifahrzeug darf nur dann im Rahmen seiner Sonderrechte bei Rot in eine Kreuzung einfahren, wenn es dabei Martinshorn und Blaulicht einsetzt (§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO). Fehlt es am Einsatz des Martinshorns und kommt es zu einem Auffahrunfall, so haftet das Land für die Unfallfolgen. Dies hat das Kammergericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 1999 befand sich ein Polizeifahrzeug auf einer Einsatzfahrt. In diesem Zusammenhang fuhr das Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung hinein. Ein Autofahrer, dessen Ampel grün zeigte, bemerkte das Polizeifahrzeug in letzter Sekunde und leitete eine Vollbremsung ein. Dadurch konnte ein Zusammenstoß mit dem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Thüringen, Urteil vom 20.12.2006
- 4 U 259/05 -

Einsatzfahrer der Feuerwehr trägt Mitschuld an Unfall aufgrund Vorfahrtsverletzung trotz Sonderrechte

Sonderrechte erlauben kein rücksichtloses Fahren

Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr muss trotz seiner Sonderrechte (Blaulicht und Martinshorn) die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten. Fährt er daher bei Rot in eine Kreuzung ein, ohne sich vorher vergewissert zu haben, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht anerkennen, und kommt es zu einem Unfall, so trifft dem Einsatzfahrer eine Mitschuld. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es auf einer Kreuzung zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. Während der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs unter Ausübung der Sonderrechte über Rot in die Kreuzung eingefahren ist, fuhr die Fahrerin des PKW in die Kreuzung hinein, da die Ampel grün zeigte, und überhörte dabei das Martinshorn des Feuerwehrfahrzeugs.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.08.2011
- 14 U 158/10 -

Fahrzeuge der Unfallforschung sind keine Sonderrechtsfahrzeuge nach § 35 StVO

Auch bei Vorliegen eines Sonderrechts nach § 35 StVO müssen Verkehrsvorschriften eingehalten werden

Kollidiert ein Fahrzeug der Verkehrsunfallforschung mit einem anderen Kraftfahrzeug, kann sich die Unfallforschung nicht auf ein Sonderrecht nach § 35 StVO und damit auf eine Freistellung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Fall ist ein Fahrzeug der Verkehrsunfallforschung trotz Rotlichts in einen Kreuzungsbereich mit Blaulicht und Martinshorn eingefahren und kollidierte inmitten der Kreuzung mit dem bei Grünlicht hinein gefahrenen Pkw des Klägers, an dessen Fahrzeug Totalschaden entstanden ist. Er klagt auf den Restbetrag seines von der gegnerischen Haftpflichtversicherung lediglich zur... Lesen Sie mehr