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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 06.11.2018
- 14 U 61/18 -
Radfahrer muss zu geparkten Pkw mindestens 50 cm Abstand halten
Seitenabstand kann je nach der Straßenbreite variieren
Ein Radfahrer muss zu geparkten Pkw grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Der Seitenabstand kann aber je nach der Straßenbereite variieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Alleinhaftung der Beklagten wegen sorgfaltswidriger Türöffnung
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Beklagten haften allein für den Unfall. Gegen die Beklagte spreche der
Kein Mitverschulden des Radfahrers wegen zu geringem Seitenabstands
Dem Kläger sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 26.03.2018
[Aktenzeichen: 12 O 258/15]
Jahrgang: 2019, Seite: 266 NJW-Spezial 2019, 266
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Dokument-Nr. 28727
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