Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.12.2006
- 12 U 1394/06 -
Gericht befindet Ehegattenbürgschaft erneut für sittenwidrig
Bank scheitert mit Klage gegen Ehefrau
Auch wenn Eheleute gemeinsam einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, müssen sie nicht in jedem Fall für die Schulden des anderen haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Die Beklagte hatte im Jahre 2001 einen
Während der Ehemann dies akzeptierte, trat die Beklagte der Forderung der Bank entgegen. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit so genannter Ehegattenbürgschaften vertrat die Beklagte die Auffassung, dass auch sie, anders als im Vertrag bezeichnet, nicht Mitdarlehnsnehmerin, sondern Bürgin sei. Die
Dieser Argumentation folgte das Landgericht Zwickau nicht. Es verurteilte die Beklagte zur Zahlung von knapp 6000,- €. Das Landgericht befand damals, dass – selbst wenn eine
Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein und bekam jetzt vor dem Oberlandesgericht Dresden recht. Die Klage wurde abgewiesen.
Das Oberlandesgericht beschied, dass trotz anders lautender Bezeichnung eine
Der Kredit, der der Höhe nach etwa dem Jahrseinkommen der Beklagten entsprochen habe, habe allein den Interessen ihres Ehemannes gedient, mag auch die Hoffnung bestanden haben, dass sich hierdurch das Familieneinkommen dauerhaft verbessern könnte. Nur aus emotionaler Verbundenheit zu ihrem Ehemann sei sie dem Verlangen der Bank nachgekommen. Der Vertrag mit der Beklagten sei darum nichtig, die Bank könne daraus keine Ansprüche ableiten.
Die Bank, die nun auch die gesamten Prozesskosten tragen muss, kann sich wegen der ausstehenden Restschuld damit nur noch an den – inzwischen ebenfalls arbeitslosen - Ehemann halten.
Werbung
BGB §§ 765, 138
Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu finanziell krass überforderten Bürgschaften und Mithaftübernahmen nicht anwendbar wäre, nicht in Betracht kommt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/07 des LG Zwickau vom 26.01.2007
- Landgericht Zwickau, Urteil vom 06.07.2006
[Aktenzeichen: 3 O 257/06]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3709
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3709
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.