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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 03.07.2012
- 14 U 167/12 -
Werbung mit irreführendem Gütesiegel "Empfohlen" auf fluege.de unzulässig
Umstrittener Verein "verbraucherschutz.de" verleiht "Empfohlen"-Siegel gegen Entgelt ohne jegliches Prüfungsverfahren
Die Unister GmbH darf auf ihren Internetportalen (unter anderem fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de) nicht mit einem irreführenden Gütesiegel werben. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Unister GmbH hatte auf
Kein tatsächliches Prüfungsverfahren trotz des Siegels "Empfohlen"
Das Gericht schloss sich der Auffassung des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbands an, dass die Werbung mit dem Siegel irreführend ist. Sie erwecke den falschen Eindruck, die ausgesprochene Empfehlung beruhe auf einer objektiven Bewertungsmethode. Durch den Namen verbraucherschutz.de würden Verbraucher zudem erwarten, dass nicht nur objektive, sondern besonders strenge, an den Verbraucherinteressen ausgerichtete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 679 MMR 2012, 679
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Dokument-Nr. 14832
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