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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 17.01.2006
- 2 U 753/04 -
Zur Haftung eines Heimträger für Sturz im Pflegeheim - Heimträger hat Selbstbestimmungsrecht und Würde der Heimbewohner zu wahren
Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen
Die gegen einen Dresdner Pflegeheimträger erhobene Schadensersatzklage der AOK Sachsen wurde vom Oberlandesgericht Dresden abgewiesen.
Eine 85jährige
Das Landgericht Dresden hat die Klage abgewiesen, der damalige 7. Zivilsenat des OLG hatte ihr im September 2004 auf die Berufung der AOK dem Grunde nach stattgegeben. Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten führte zur Aufhebung des OLG-Urteils durch den Bundesgerichtshof und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG.
Der nunmehr mit der Sache befasste 2. Zivilsenat hat nach Vernehmung von Pflegekräften und nach Anhörung eines Sachverständigen die Berufung der AOK zurückgewiesen.
Zur Begründung hat er ausgeführt, dass ein Pflegeheimträger bei einem sturzgefährdeten
Hiervon ausgehend hat das Oberlandesgericht vorliegend eine Pflichtverletzung des Heimträgers verneint, da die Pflegekräfte der verunfallten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2006
Quelle: ra-online, OLG Dresden
- Landgericht Dresden, Entscheidung
[Aktenzeichen: 14 O 3013/03]
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Dokument-Nr. 1709
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