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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 07.02.2017
- 4 U 1419/16 -
Zu eigen machen eines Beitrags durch Teilen des Beitrags im sozialen Netzwerk mit positiver Bewertung
Bewertung spricht für inhaltliche Auseinandersetzung mit Beitrag
Teilt der Nutzer eines sozialen Netzwerks einen Beitrag und verbindet dies mit einer positiven Bewertung, so spricht dies für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beitrag und somit für ein zu eigen machen des Beitrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Verlag aufgrund eines Artikels auf
Kein Anspruch auf Unterlassung
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten des Verlags und hob daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts zurück. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf
Zu eigen machen des Beitrags durch Teilen des Beitrags im sozialen Netzwerk mit positiver Bewertung
Zwar liege nicht bereits in dem Teilen des Beitrags ein zu eigen machen, so das Oberlandesgericht. Denn anders als bei der Funktion "gefällt mir" sei dem "Teilen" für sich genommen keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.11.2015 - 16 U 64/15 -). Jedoch habe der Kläger durch den Hinweis, der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil vom 02.09.2016
[Aktenzeichen: 3 O 1637/16 EV]
Jahrgang: 2017, Seite: 257 AfP 2017, 257 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2017, Seite: 287 K&R 2017, 287 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2017, Seite: 542 MMR 2017, 542
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Dokument-Nr. 25038
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