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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 05.06.2023
- 4 W 316/23 -
Fehlende Ausübung der Arzttätigkeit durch Sachverständigen begründet nicht dessen Befangenheit
Möglich fehlende Sachkunde ist im Verfahren zu klären
Ist ein Sachverständiger nicht mehr als Arzt tätig, so begründet dies nicht seine Befangenheit. Sollte ihm die Sachkunde fehlen und das Gutachten insofern mangelhaft sein, so ist dies im Verfahren zu rügen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Schadensersatzprozesses vor dem Landgericht Leipzig wegen möglicher
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen fehlender Tätigkeit als Arzt
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die
Mögliche Befangenheit bei Verschweigen des Ruhestands zwecks Erschleichung der Beauftragung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne aber die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Beschluss vom 09.05.2023
[Aktenzeichen: 7 O 2895/17]
- Erhebliche Verzögerung bei Erstellung eines Gutachtens durch Sachverständigen rechtfertigt allein keine Besorgnis der Befangenheit
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.01.2021
[Aktenzeichen: 20 W 1742/20]) - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund der Bezeichnung einer Frage einer Partei als "Unsinn"
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.07.2017
[Aktenzeichen: 13 W 13/17])
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Dokument-Nr. 33161
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