Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2022
- 26 U 3/22 -
Streit über Umfang des Gasverbrauchs: Gasversorger muss Installation eines funktionierenden Zählers und ordnungsgemäße Ablesung beweisen
Eichung des Zählers und keine Hinweise auf Fehlfunktion begründet Anscheinsbeweis für richtige Anzeige des Gasverbrauchs
Besteht Streit über den Umfang des Gasverbrauchs, so trifft dem Gasversorger die Beweislast dazu, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Gaszähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde. Ist der Zähler noch geeicht und hat eine Prüfung keine Hinweise auf eine Fehlfunktion ergeben, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Gasverbrauch richtig angezeigt wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand vor dem Landgericht Wuppertal seit dem Jahr 2020 Streit über die
Kein Anspruch auf Rückzahlung der Entgelte für Gasversorgung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf
Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises
Den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil vom 19.01.2022
[Aktenzeichen: 1 O 6/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 396 GE 2023, 396 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 348 MDR 2023, 348 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 489 NJW-RR 2023, 489
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32902
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32902
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.