wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989
9 U 36/89 -

Teilweises Überschwenken eines Baukranauslegers über Nachbargrundstück unzulässig

Eigentümer des Nachbargrundstücks steht Unterlassungs­anspruch zu

Schwenkt der Ausleger eines Baukrans teilweise über ein Nachbargrundstück, so steht dem Eigentümer dieses Grundstücks ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Abbruchunternehmer errichtete auf sein Betriebsgrundstück einen Turmdrehkran. Dessen 24 m langer Ausleger ragte in einer Höhe von 20 m bis zu 5 m in den Luftraum eines Nachbargrundstücks hinein. Der Eigentümer dieses Grundstücks fühlte sich dadurch belästigt und erhob Klage auf Unterlassung.

Anspruch auf Unterlassung bestand

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe der Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zugestanden. Denn nach § 905 Satz 1 BGB erstrecke sich das durch § 1004 Abs. 1 BGB geschützte Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, auch auf den Luftraum über der Erdoberfläche eines Grundstücks. In diesem Bereich habe der Abbruchunternehmer jedoch mit seinem Kran auf einer Fläche von insgesamt etwa 29 qm eingewirkt.

Befürchtung der Gefährdung und Belästigung begründete Unterlassungsanspruch

Das Oberlandesgericht berücksichtigte insbesondere, dass sich der Kläger oder sein Besuch durch den überschwenkenden Ausleger gefährdet oder zumindest belästigt hätte fühlen können. Befürchtungen und Empfindungen dieser Art können, selbst wenn sie sachlich nicht begründet wären, durchaus von verständigen Personen geteilt werden. Deshalb komme es auch nicht darauf an, ob der Kran durch den TÜV abgenommen wurde, ob er regelmäßig ordnungsgemäß gewartet wurde oder wie hoch die Sicherheitsrisiken tatsächlich sind.

Keine Nutzungserlaubnis des Drehkrans aufgrund des Hammerschlag- und Leiterrechts

Der Abbruchunternehmer habe das Recht zum Überschwenken des Grundstücks des Klägers auch nicht aus dem Hammerschlag- und Leiterrecht (§ 24 Nachbargesetz Nordrhein-Westfalen) ableiten können. Denn er habe den Kran gewerblich genutzt und zudem dauerhaft errichtet. Es sei ihm daher nicht um Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf seinem Betriebsgrundstück oder um eine vorübergehende Nutzung des klägerischen Grundstücks gegangen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW-RR 1989, 1421/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Grundstücksrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1989, Seite: 993
MDR 1989, 993
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1989, Seite: 1421
NJW-RR 1989, 1421

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17347 Dokument-Nr. 17347

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17347

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?