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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2007
- I-9 W 105/06 -
Nachbar muss Überschwenken eines nicht beladenen Kranauslegers hinnehmen
Gericht unterscheidet zwischen beladenen und unbeladenen Kränen
Wenn bei einem großstädtischen Bauvorhaben ein Grundstück von einem leeren Kranausleger überschwenkt wird, muss der Eigentümer dies hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich der Eigentümer eines mit einem 19m hohen Gebäude bebauten Grundstücks dagegen, dass zwei auf dem angrenzenden Grundstück aufgestellte Kräne in einer Höhe von 44 und 64 Metern über sein Gebäude schwenkten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Bauherrn Recht. Der Nachbar werde durch die Kräne nicht durch
Eine
Bei großstädtischen Bauvorhaben ist ein Überschwenken über Nachbargrundstücke häufig unvermeidbar
Es dürfe auch nicht außer Acht gelassen werden, dass bei großstädtischen Bauvorhaben ein Überschwenken eines oder mehrerer
Für eine
Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte deutlich, dass es vor diesem Hintergrund keinen Zweifel daran hätte, eine
Besonderheit des Falles: Keine Lasten werden über das Nachbargrundstück geschwenkt
Im vorliegenden Streitfall würden jedoch unstreitig keine Lasten über dem Grundstück des Nachbarn transportiert, weil diese während des Überschwenkens an den Turm herangefahren werden. Etwaige Befürchtungen, dass dennoch von den Schwenkarmen Gefahren ausgehen, würden aber dann von verständigen Personen nicht mehr geteilt.
So sei es jedenfalls aus der Sicht eines verständigen Nutzers des Grundstücks des Nachbarn eher wahrscheinlich, dass ein Kran umstürze, als dass der Schwenkarm abbreche. Den Kran müsse der Nachbar nach allem dulden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2007
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/pt)
- Schwenkbereich eines Baukrans über Grundstück: Anspruch des Grundstückseigentümers auf Unterlassung
(Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.08.1979
[Aktenzeichen: 14 C 381/79]) - Schwenkarm eines Baukrans darf nicht in den Luftraum des Nachbargrundstücks eindringen
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.12.1991
[Aktenzeichen: 6 U 121/91]) - Bei Verweigerung des Schwenkens eines Baukrans über Nachbargrundstück muss gegen Grundstückseigentümer Duldungsklage erhoben werden
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2020
[Aktenzeichen: 8 U 5531/20])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2007, Seite: 935 BauR 2007, 935 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2007, Seite: 290, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo NJW-Spezial 2007, 290 (Michael Drasdo) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2007, Seite: 582 NZM 2007, 582
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Dokument-Nr. 4357
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