Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017
- I-1 U 125/16 -
Stadt haftet für Kollision zwischen plötzlich wendendem Reinigungsfahrzeug und einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw
Keine unklare Verkehrslage aufgrund gelben Blinklichts auf Reinigungsfahrzeug
Wendet ein auf der rechten Straßenseite befindliches, städtisches Reinigungsfahrzeug ohne zuvor die Richtungsänderung anzuzeigen oder eine Rückschau vorzunehmen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw, so haftet dafür die Stadt. Ein unzulässiger Überholvorgang liegt nicht vor, da das gelbe Blinklicht auf dem Reinigungsfahrzeug keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 kam es zu einer
Landgericht lastet Kläger Mitverschulden an
Das Landgericht Wuppertal gab der Schadensersatzklage teilweise statt. Zwar habe der Fahrer des Reinigungsfahrzeugs gegen § 9 StVO verstoßen. Jedoch sei dem Kläger ein
Oberlandesgericht bejaht volle Haftung der Stadt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Die beklagte Stadt hafte vollumfänglich für die Unfallfolgen. Denn der Fahrer des Reinigungsfahrzeugs habe den Unfall allein verschuldet. Dieser habe gegen seine besonderen Pflichten aus § 9 Abs. 5 StVO verstoßen. Er habe vor dem
Kein Mitverschulden des Klägers
Dem Kläger sei nach Auffassung kein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Wuppertal, Urteil vom 30.06.2016
[Aktenzeichen: 4 O 262/15]
- Gefährliches Wendemanöver – Anscheinsbeweis lässt auf Verschulden des wendenden Autofahrers schließen
(Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: 345 C 15055/09]) - Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Wendenden nach sorgfaltswidrigem Wendemanöver
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.05.2019
[Aktenzeichen: 10 U 3765/18])
Jahrgang: 2017, Seite: 1240 NJW-RR 2017, 1240 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 361 NJW-Spezial 2017, 361
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26310
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26310
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.