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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014
- I-20 U 167/12 -
Vermeintliches Immendorff-Bild "Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore" muss nicht vernichtet werden
Verbreitung des Werkes ist rechtmäßig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das vermeintliche Immendorff-Gemälde "Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore" entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf nicht vernichtet werden muss. Die Verbreitung des Werkes sei rechtmäßig. Die Gesamtumstände beim Erwerb des Gemäldes in Immendorffs Atelier seien als Einwilligung Immendorffs in die Veröffentlichung und Verwertung des Werkes i. S. d. § 23 Satz 1 UrhG zu bewerten. Die Frage, ob es sich bei dem Gemälde um eine Fälschung handle, sei deshalb nicht zu entscheiden gewesen.
Im zugrunde liegenden Verfahren begehrte die Witwe von Jörg Immendorff mit ihrer Klage die Vernichtung des streitgegenständlichen Gemäldes, da sie behauptet, es handele sich um eine
Immendorff hatte Direktverkäufe von Gemälden in seinem Atelier durch seine Mitarbeiter geduldet
Nach Auffassung des Oberlandesgericht Düsseldorf dürfe gemäß § 23 Satz 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) auch eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes veröffentlicht und verwertet werden, sofern der
Frage des Vorliegens einer Fälschung nicht entscheidend
Auf die Frage, ob es sich bei dem streitgegenständlichen Gemälde um eine
Kennzeichnung des Werkes als Fälschung oder Entfernung der Signatur kann nicht verlangt werden
Aufgrund des von Immendorff gesetzten Rechtsscheins der Einwilligung in die Verbreitung des Gemäldes könne die Klägerin auch keine Kennzeichnung des Werkes als
§ 23 Satz 1 UrhG:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 02.02.2006
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Jahrgang: 2014, Seite: 3455 NJW 2014, 3455
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Dokument-Nr. 18620
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