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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
- I - 20 U 55/12 -
eKomi-Bewertungsportal: Unternehmen darf nicht mit irreführenden Kundenbewertungen werben
eKomi-Bewertungsportal verhindert gleichwertige Berücksichtigung negativer Bewertungen
Eine Dentalhandelsgesellschaft darf ihre nicht an Fachkreise gerichtete Werbung für ihre Zahnersatzprodukte nicht mit einer Verlinkung zu Kundenbewertungen zu den Zahnersatzprodukten des Unternehmens versehen, wenn dort nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Im konkreten Fall hatte sich das beklagte Unternehmen "garantiert echte Kundenmeinungen", die Kunden gegenüber dem
Portal veröffentlicht nur positive Bewertungen
Auf dem Portal wurden die Bewertungen und Kommentare der Kunden zu den Produkten der Dentalhandelsgesellschaft aufgelistet. Nach den Bedingungen des Bewertungsdienstleisters werden allerdings nur positive Bewertungen mit vier oder fünf Sternen sofort veröffentlicht. Neutrale und negative Bewertungen mit drei oder weniger Sternen werden frühestens nach fünf Tagen eingestellt und dies auch nur, wenn das bewertete Unternehmen auf die mögliche Einleitung eines Schlichtungsverfahrens verzichtet.
Verbrauchererwartung an neutrale, nicht zugunsten des Anbieters geschönte Kundenbewertungen wird nicht erfüllt
Das Oberlandesgericht Hamm sah in der Werbung im vorliegenden Fall eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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(Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.08.2011
[Aktenzeichen: 16 O 418/11]) - Preisvergleich via Internetportal: Zahnarzt verstößt mit Teilnahme an Patientenauktion nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten
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[Aktenzeichen: 2 BvR 1287/08])
Jahrgang: 2013, Seite: 329 CR 2013, 329 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 348 K&R 2013, 348 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 595 MMR 2013, 595
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Dokument-Nr. 15357
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