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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003
- I-3 Wx 97/03 -
Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen: Fällen setzt Zustimmung aller Wohnungseigentümer voraus
Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage durch Beseitigung der Bäume begründet Vorliegen baulicher Veränderung
Wird durch das Fällen von zwei Bäumen der optische Gesamteindruck des Gemeinschaftsgartens verändert, so liegt eine bauliche Veränderung vor. Aus diesem Grund bedarf das Fällen der Bäume der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 WEG). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2002 beschloss die Mehrheit der
Amtsgericht hielt Wohnungseigentümerbeschluss für unwirksam, Landgericht bejahte Wirksamkeit
Während das Amtsgericht Mülheim den Wohnungseigentümerbeschluss zum Fällen der zwei Bäume für unwirksam hielt, bejahte das Landgericht Düsseldorf dessen Wirksamkeit. Seiner Ansicht nach haben die
Oberlandesgericht bejahte bauliche Veränderung durch Fällen der Bäume bei Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Anlage
Das Oberlandesgericht Düsseldorf führte zum Fall zunächst aus, dass das
Unzureichende Sachverhaltsaufklärung durch Landgericht
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe das Landgericht aber nicht festgestellt, ob die zwei Birken den Gesamteindruck der Anlage prägen oder nicht. Diese Feststellung sei aber erforderlich gewesen. Soweit vorgelegte Skizzen und Fotos unzureichend waren, hätte das Landgericht eine in Augenscheinnahme durchführen müssen. Soweit das Landgericht einen
Aufhebung und Zurückweisung des Falls
Das Oberlandesgericht hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf und wies den Fall zur Neuentscheidung zurück.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr, Beschluss
[Aktenzeichen: 30 II 12/02] - Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2003
[Aktenzeichen: 11 T 231/02]
Jahrgang: 2003, Seite: 980 NZM 2003, 980 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2004, Seite: 527 ZMR 2004, 527
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Dokument-Nr. 18914
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