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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017
- I-4 U 87/17 -
"VW-Abgasskandal": Rechtschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen
Klage des Autokäufers gegen VW hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Rechtschutzversicherer daher zur Deckungszusage verpflichtet ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der aus Sachsen stammende Käufer eines vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenen VW-Sharan begehrte von seiner in Düsseldorf sitzenden
OLG bejaht hinreichenden Erfolgsaussicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ging demgegenüber im Rahmen der Beurteilung der Einstandspflicht der Versicherung von einer hinreichenden
Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht aufgrund beabsichtigter sofortiger Klage
Der Versicherungsnehmer verstoße mit seiner beabsichtigten sofortigen Klage gegen die Herstellerin auch nicht gegen seine Schadensminderungspflicht. Ihm sei es nicht zuzumuten, trotz hinreichender Erfolgsaussichten mit rechtlichen Schritten gegen die Herstellerin zuzuwarten. Nach dem bisherigen Verhalten der Herstellerin spreche nichts dafür, dass sie freiwillig den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatzanspruch erfüllen werde und eine streitige Auseinandersetzung vermeidbar wäre. Im Übrigen sei es Sache des Autokäufers zu entscheiden, wann er seine Ansprüche gegen die Herstellerin geltend machen wolle. Dies sei von seinem Versicherungsvertrag gedeckt.
Nach dem Hinweis des Oberlandesgerichts wurde die Berufung zurückgenommen. Das Urteil erster Instanz ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2016
[Aktenzeichen: 9 O 157/16]
- VW-Abgasskandal: Käufer eines mit Schummel-Software ausgestatten VW kann Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern
(Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016
[Aktenzeichen: 12 O 1482/16]) - VW-Abgasskandal: Autohändler zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verpflichtet
(Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.10.2016
[Aktenzeichen: 4 O 202/16]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A1 kann vom Kaufvertrag zurücktreten
(Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
[Aktenzeichen: 2 O 83/16])
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Dokument-Nr. 25042
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