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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2013
- I-9 U 101/12 -
Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtet
Stadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte
Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bemängelte, die
Gemeinden nicht weniger schutzbedürftig als mittelständische Unternehmen
Die Grundsätze, die der BGH zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- BGH: Deutsche Bank verletzt Beratungspflichten bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vetrages
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 33/10]) - OLG Stuttgart: Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verlusten aus Zinsswap-Verträgen verpflichtet
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.02.2010
[Aktenzeichen: 9 U 164/08]) - Keine Rückabwicklung eines "Zinsswap-Geschäfts" wegen angeblich mangelnder Aufklärung zu Risiken
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.07.2009
[Aktenzeichen: 23 U 76/08])
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Dokument-Nr. 16937
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