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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.02.2010
- 9 U 164/08 -
OLG Stuttgart: Bank zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verlusten aus Zinsswap-Verträgen verpflichtet
Kundin trägt bei mangelhafter Aufklärung über Risiken kein Mitverschulden
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Bankkunden Schadensersatz in Höhe von über 1,5 Millionen Euro zu zahlen. Es verneinte eine Mitschuld des Kunden, da die Bank selbst die Zinsswap-Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Landgericht sieht 50prozentiges Mitverschulden der Kundin
In der Vorinstanz hat das Landgericht Stuttgart der Klage des Kunden (Klägerin) unter Berücksichtigung eines 50prozentigen Mitverschuldens stattgegeben. Nur die Berufung der Klägerin hatte Erfolg.
Swap-Verträge stellen nach Ansicht des OLG eine Art von Glücksspiel dar
Das Oberlandesgericht verneinte nun ein
Bei Verlustwahrscheinlichkeit darf Bank keine Geschäfte zur „Zinsoptimierung“ anbieten
Weiter beanstandet das Oberlandesgericht, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2010
Quelle: ra-online, OLG Stuttgart
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Dokument-Nr. 9308
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