Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2013
- IV-1 RBs 80/13 -
Handyverbot am Steuer: Telefonieren während Fahrstunde stellt keine Ordnungswidrigkeit des Fahrlehrers dar
Fahrlehrer kein Fahrzeugführer im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO
Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Fahrstunde, so liegt darin kein Verstoß gegen das Handyverbot während des Autofahrens. Denn der Fahrlehrer ist kein Fahrzeugführer im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 wurde ein
Keine Ordnungswidrigkeit aufgrund Telefonierens während der Fahrstunde
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Fahrlehrers. Dieser habe keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO begangen. Denn er habe das Fahrzeug nicht geführt, während er telefonierte. Zwar gelte der
§ 2 Abs. 15 StVG ist nur Schutzvorschrift für Fahrschüler
Sinn und Zweck des § 2 Abs. 15 StVG sei der Schutz des Fahrschülers, so das Oberlandesgericht weiter. Dieser solle vor einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) bewahrt werden sowie an seiner Stelle den
Verwirklichung des § 23 Abs. 1a StVO setzt tatsächliche Lenkung des Fahrzeugs voraus
Zudem sei der § 23 Abs. 1a StVO nach Einschätzung des Oberlandesgerichts ein eigenhändiges Delikt. Daher könne nur derjenige den Tatbestand verwirklichen, der das Fahrzeug in Bewegung setzt oder während der Fahrbewegung lenkt. Ein Führen allein durch Worte genüge nicht. Somit sei der nur mündlich anleitende
Überwachungspflicht und bloße Möglichkeit der manuellen Beeinflussung genügt nicht
Das Oberlandesgericht folgte zudem nicht der Ansicht, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 40 DAR 2014, 40 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 328 NZV 2014, 328
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17525
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17525
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.