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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2013
- VI-3 Kart 14/12 [V], VI-3 Kart 65/12 [V], VI-3 Kart 49/12 [V], VI-3 Kart 43/12 [V], VI-3 Kart 57/12 [V] -
Strompreis-Rabatt: OLG Düsseldorf erklärt Netzkostenbefreiung für stromintensive Unternehmen für nichtig
Vollständige Netzbefreiung für stromintensive Unternehmen formell nicht ordnungsgemäß
Die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten ist nichtig. Deshalb sind die aufgrund dieser Verordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur aufzuheben. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass der Senat im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten sehe. So erlaube das Energiewirtschaftsgesetz in der derzeit geltenden Fassung nur, durch eine Verordnung die Methode zur Berechnung der Entgelte, das „wie“, festzulegen, nicht aber eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten, das „ob“, durch eine Verordnung zu bestimmen. Außerdem sei die vollständige Netzbefreiung für stromintensive
Energieintensive Betriebe wirkten aufgrund hohen Verbrauchs netzstabilisierend
Fünf regionale und überregionale Netzbetreiber hatten die Netzentgeltbefreiung für stromintensive
Änderung in Stromnetzentgeltverordnung erlaubt Befreiung von Strom-Netzentgelten
Die Änderung des § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung ist seit dem 04.08.2011 in Kraft, wonach stromintensive
Einnahmeausfälle der Netzbetreiber werden ausgeglichen
Seit der Änderung können sich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
- Stromversorger muss die örtlichen Stromnetze nicht herausgeben
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2012
[Aktenzeichen: 16 U(Kart) 22/12 und 16 U(Kart) 21/12]) - Bundesgerichtshof zur Anreizregulierung der Energienetze
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.01.2012
[Aktenzeichen: EnVR 16/10]) - BGH entscheidet erstmals zur Anreizregulierungsverordnung
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2011
[Aktenzeichen: EnVR 34/10, EnVR 48/10])
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Dokument-Nr. 15396
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