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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.12.2012
- 16 U 118/12 -
Sturz einer Kundin: Billigmarkt haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Ladeninhaber muss vermeidbare Gefahren für Kunden abwenden
Stürzt ein Kunde in einem Billigmarkt über eine Rolle eines Rollwagenständers und verletzt sich dabei, haftet der Ladeninhaber wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht. Ein Ladeninhaber muss seine Kunden vor vermeidbaren Gefahren schützen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall besuchte eine Frau einen Discountmarkt. Dabei handelte es sich um einen
Landgericht Limburg gab Klage statt
Das Landgericht Limburg gab der Klage statt. Ein Schadenersatzanspruch habe bestanden. Der Ladeninhaber habe nämlich seine Pflicht, die Gesundheit seiner Kunden vor Gefahren zu schützen, verletzt. Der Ladeninhaber hätte den Rollwagenständer nicht in dem Gang aufstellen dürfen, da es sich um ein Hindernis sowohl für den Zugriff auf die dahinter aufgestellten Waren als auch für den Weg durch den Gang handelte. Gegen das Urteil legte der Ladeninhaber Berufung ein.
Anspruch auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung bestand
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte das Urteil des Landgerichts und wies die Berufung zurück. Der Ladeninhaber habe wegen Verletzung vorvertragliche Pflichten (§ 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB) und wegen Verletzung der
Ladeninhaber verletzte Verkehrssicherungspflicht
Zwar erkannte das Oberlandesgericht an, dass sich das Ausmaß der
Kunden eines Markts konzentrieren sich auf Warenangebot
In diesem Zusammenhang habe nicht außer Betracht bleiben dürfen, so das Oberlandesgericht weiter, dass ein Kunde eines Ladengeschäfts seine Konzentration auf die aufgestellten Waren lenkt. Er sei deshalb besonders abgelenkt. Es sei daher nicht verwunderlich, dass ein Kunde, der an verschiedenen Vorratseinrichtungen vorbeigeführt werde, hängen bleibt und stürzt.
Kundin war Mitverschulden anzulasten
Das Gericht lastete der Kundin jedoch ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Limburg an der Lahn, Urteil vom 08.06.2012
[Aktenzeichen: 2 O 427/11]
- Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.03.2013
[Aktenzeichen: 9 U 187/12]) - Sturz im Blumenladen: Blatt auf dem Fußboden bringt Kundin zu Fall
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.07.2011
[Aktenzeichen: 5 U 362/11]) - Ausrutschen auf Margarine im Supermarkt - Schadensersatz für Sturzverletzungen
(Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.10.1994
[Aktenzeichen: 11 S 4998/94])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 804 NJW-RR 2013, 804
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Dokument-Nr. 16345
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