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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.03.2003
- 16 U 143/02 -
FKK-Urlauber im Hotel können ein Reisemangel sein
Nackte Menschen sind nicht jedermanns Geschmack
Wenn ein Reisender bei seiner Ankunft im Hotel feststellt, dass die Anlage auch von FKK-Anhängern genutzt wird und er hierüber im Vorfeld nicht aufgeklärt worden ist, stellt dies einen Reisemangel dar.
Im Fall buchte ein Urlauber ein - wie er dachte - "normales Hotel" in Kuba. Weder der Reiseprospekt noch die sonstigen Buchungsunterlagen wiesen den Urlauber darauf hin, dass die Hotelanlage auch von FKK-Urlaubern genutzt wurde. So war er sehr überrascht, als er bei seiner Ankunft im Hotel von nackten Menschen umgeben war.
Unbekleidete Menschen als Reisemangel
Die Richter vom Frankfurter Oberlandesgericht sahen in den unbekleideten Menschen einen
Reisender kann sich vor Nackten im Hotel nicht schützen
Anders als bei einem FKK-Strand könne sich der Reisende vor den Anhängern der
Bei einem solchen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2006
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2006, Seite: 259 RRa 2006, 259
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Dokument-Nr. 3410
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