wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.1984
20 W 148/84 -

OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig

Vollständiges Musizierverbot und Beschränkung auf Zimmerlautstärke unzulässig

Kommt es durch das Klavierspielen eines Wohnungseigentümers zu Beeinträchtigungen und Störungen der Nachbarn, so kann das Musizieren auf 1 ½ Stunden täglich begrenzt werden. Ein vollständiges Musizierverbot oder eine Beschränkung des Klavierspielens auf Zimmerlautstärke ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch das Klavierspielen einer Wohnungseigentümerin fühlte sich ein Nachbar derart belästigt, dass er gerichtlich jegliches Klavierspielen untersagen lassen wollte.

Vollständiges Musizierverbot unzulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellte zunächst fest, dass ein Anspruch auf Unterlassung (§§ 1004, 906 BGB) jeglichen Klavierspielens nicht bestand. Eine solches Verbot sei mit Art. 2 GG nicht vereinbar und sei wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam. Zudem komme auch keine Beschränkung auf Zimmerlautstärke in Betracht, da es einem Musizierverbot gleich komme (vgl. BayObLg, Beschl. v. 23.08.2001 - 2 Z BR 96/01).

Zeitliche Beschränkung der Spieldauer auf 1 ½ Stunden zulässig

Aufgrund dessen, dass die Beeinträchtigung für den Nachbarn als wesentlich und störend im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB einzuordnen war, beschränkte das Oberlandesgericht die Spieldauer des Musizierens auf 1 ½ Stunden täglich. Aus Sicht der Richter sei eine unbeschränkte Spielzeit nicht mehr als ortüblich anzusehen, so dass eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Werden der festgesetzte Rahmen und die erlaubte Spielzeit überschritten, werde auf die Lebensumstände und Erwartungen der Mitbewohner keine Rücksicht genommen. Zudem sei zu berücksichtigen, dass auch der Nachbar an der eigenen Wohnnutzung nicht unzumutbar gehindert werden darf.

Spielzeit von 1 ½ Stunden begründet kein Musizierverbot

Das Oberlandesgericht hat in der zeitlichen Beschränkung der Spielzeit auf 1 ½ Stunden täglich keine einem Musizierverbot gleichkommende Maßnahme gesehen. Zwar habe das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 10.11.1980 - 15 W 122/80 - entschieden, dass einem Musiker grundsätzlich eine Mindestspielzeit von täglich zwei Stunden zugebilligt werden müsse. Es habe aber zugleich von "je nach den Umständen des Falles" und "in aller Regel" gesprochen. Damit habe es Ausnahmefälle nicht ausschließen wollen. Ein solcher habe hier angesichts der erheblichen Beeinträchtigung des Nachbarn bei einer längeren Spieldauer von 1 ½ Stunden vorgelegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW 1985, 2138/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1985, Seite: 2138
NJW 1985, 2138
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1984, Seite: 303
WuM 1984, 303

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16063 Dokument-Nr. 16063

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?