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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klavierspielen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 19.03.1986
- 21 W 698/86 -
Ein vollständiges Musizierverbot kann mietvertraglich zulässig geregelt werden
Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme beanspruchen
In einem Mietvertrag kann eine Regelung aufgenommen werden, wonach das Musizieren in der Wohnung vollständig untersagt ist. Die Wohnungsmieter können nachträglich im Interesse der Mitmieter keine Ausnahme von dem Verbot beanspruchen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1985 verurteilte ein Amtsgericht die Mieter einer Wohnung unter Androhung eines Ordnungsgeldes und Ersatzweise Ordnungshaft dazu, das Klavierspielen durch ihren neunjährigen Sohn zu unterbinden. Hintergrund dessen war eine Regelung im Mietvertrag, wonach das Musizieren in der Wohnung unzulässig war. Da jedoch in der Folgezeit das Kind der Mieter weiterhin Klavier spielte, beantragte der Vermieter die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Dem kam das Amtsgericht nach. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieter. Ihrer Meinung nach werde durch die Verhängung des Ordnungsgeldes ihr Grundrecht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.10.2017
- 2-13 S 131/16 -
Wohneigentumsrecht: Regelung in Hausordnung zur zeitlichen Beschränkung lediglich des Musizierens unzulässig
Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlicher Behandlung verschiedener Geräuschquellen
Wird in einer Hausordnung einer Wohneigentumsanlage lediglich das Musizieren zeitlich beschränkt, so ist dies unzulässig. Denn aufgrund der unterschiedlichen Behandlung verschiedener Geräuschquellen liegt eine Ungleichbehandlung vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hausordnung einer Wohneigentumsanlage regelte als Ruhezeiten täglich die Zeiten von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr. Im Dezember 2015 wurde auf einer Eigentümerversammlung die Regelung zu den Ruhezeiten in der Hausordnung mehrheitlich durch einen Beschluss ergänzt. Nunmehr war das Musizieren und Klavierspielen nur an Werktagen von... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
- 20 W 190/84 -
Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen
Hausordnung der Wohnungseigentumsanlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest
Legt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer Eigentumswohnung die durch die Hausordnung festgelegte Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen müssen.Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der Eigentumswohnung die erlaubte Musizier-Zeit von zwei Stunden teilen.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1988
- 20 C 79/87 -
Recht zur Mietminderung von 20 % wegen Lärmstörung durch Klavierspielen
Beschränkung der Spielzeit mit dem Klavier auf 2 Stunden täglich
Kommt es aufgrund von Klavierspielen in einem Mietshaus zu einer Lärmbelästigung, kann der Mieter berechtigt sein, die Miete um bis zu 20 % zu mindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn täglich mehr als zwei Stunden mit dem Klavier geübt wird und dabei die Zimmerlautstärke überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie sich durch das Klavierspielen einer Mitmieterin gestört fühlten. Da die Vermieterin jedoch das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben ihre Miete um 20 % der Grundmiete... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.08.1984
- 20 W 148/84 -
OLG Frankfurt a.M. hält Beschränkung des Klavierspielens auf 1 ½ Stunden täglich für zulässig
Vollständiges Musizierverbot und Beschränkung auf Zimmerlautstärke unzulässig
Kommt es durch das Klavierspielen eines Wohnungseigentümers zu Beeinträchtigungen und Störungen der Nachbarn, so kann das Musizieren auf 1 ½ Stunden täglich begrenzt werden. Ein vollständiges Musizierverbot oder eine Beschränkung des Klavierspielens auf Zimmerlautstärke ist demgegenüber unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Durch das Klavierspielen einer Wohnungseigentümerin fühlte sich ein Nachbar derart belästigt, dass er gerichtlich jegliches Klavierspielen untersagen lassen wollte.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellte zunächst fest, dass ein Anspruch auf Unterlassung (§§ 1004, 906 BGB) jeglichen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.1988
- 6 U 30/87 -
Streit unter Hauseigentümern: Beschränkung des Saxophon- und Klarinettenspielens auf maximal zwei Stunden werktags und eine Stunde sonntags
Klavierspielen unterliegt, abgesehen von den Ruhezeiten (22-8 Uhr und 13-15 Uhr), keiner zeitlichen Beschränkung
Stellt sich das Klavierspielen als nur unwesentliche Beeinträchtigung dar, so unterliegt es keiner zeitlichen Beschränkung. Deutlich wahrnehmbares Saxophon- und Klarinettenspiel begründet demgegenüber eine zeitliche Beschränkung auf zwei Stunden werktags und einer Stunde sonntags. Zudem sind beim Musizieren generell die Ruhezeiten von 22 bis 8 Uhr und 13 bis 15 Uhr einzuhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Im zugrunde liegenden Fall sind die Streitparteien Eigentümer benachbarter, in einer ruhigen Wohngegend liegenden, Reihenhäuser. Die Kläger haben eine zeitliche Beschränkung des Musizierens der Nachbarskinder verlangt. Die drei Kinder der beklagten Nachbarn haben Klavier, Saxophon und Klarinette gespielt. Aufgrund der Hellhörigkeit der Häuser empfanden die Kläger dies als Belästigung.... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.08.2001
- 2 Z BR 96/01 -
Wohnungseigentumsrecht: Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke durch Hausordnung kommt Verbot gleich
Regelung in der Hausordnung jedoch nicht gleich unwirksam
Beschränkt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage das Musizieren auf Zimmerlautstärke, so kommt dies einem Verbot gleich. Die Regelung ist jedoch nicht gleich unwirksam. Besteht die Hausordnung nämlich bereits bei Erwerb des Wohneigentums, so bleibt sie wirksam. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall regelte die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage unter anderem, dass beim Musizieren in der Wohnung auf keinen Fall die Zimmerlautstärke überschritten werden darf. Aufgrund dieser Regelung verlangte eine Wohnungseigentümerin von ihrer Nachbarin Klavier in Zimmerlautstärke zu spielen. Diese hielt jedoch die Regelung für unwirksam und weigerte sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.11.1980
- 15 W 122/80 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann völliges Musizierverbot nicht mehrheitlich beschließen
Annahme eines absoluten Verbots bei zeitlicher Beschränkung des Musizierens auf werktags und auf 1 ¼ Stunden täglich
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss kein vollständiges Musizierverbot beschließen. Ein solcher Beschluss ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wird das Musizieren auf 1 ¼ Stunden an Werktagen beschränkt, so ist darin ein generelles Musizierverbot zu sehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat eine Wohnungseigentümerversammlung im August 1978 beschlossen, dass eine Wohnungseigentümerin lediglich in der Zeit von 10.15 und 11.30 Uhr Klavier spielen darf und dies auch nur werktags. Zudem habe sie nur in einer Lautstärke spielen dürfen, die in den anderen Wohnungen nicht zu hören ist. Die Wohnungseigentümerin klagte daraufhin gegen den Beschluss.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.10.1989
- 2/25 O 359/89 -
Mieter müssen beim Klavierspielen Nachtruhe und Mittagsruhe einhalten
Zudem ist das tägliche Musizieren auf 3 bzw. 5 Stunden zu begrenzen
Klavier spielende Mieter müssen Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Daher dürfen sie während der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zur Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr nicht spielen. Zudem ist das Musizieren werktags auf drei Stunden und am Wochenende und feiertags auf fünf Stunden täglich zu begrenzen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin eines Hauses fühlte sich durch das Klavierspielen ihrer Nachbarin gestört. Sie begehrte daher eine zeitliche Beschränkung des Musizierens auf zwei Stunden täglich unter Beachtung der Nacht- und Mittagsruhe. Die Nachbarin meinte der Mieterin stehe ein solcher Anspruch nicht zu, da ihr das Klavierspielen durch den Mietvertrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 04.10.1989
- 7 C 259/88 -
Kein Mietmangel, wenn Klavierspielen in der Wohnung durch Klopfen der Hausbewohner gestört wird
Klopfen gegen Heizungsrohre und Wände muss der Mieter als berechtigte Meinungskundgabe hinnehmen
Reagieren die Hausbewohner auf das eigene Klavierspiel mit Klopfgeräuschen und fühlt sich der Musizierende dadurch gestört, kann er daraus keinen Mietmangel ableiten. Ein Mieter ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn er den Mangel selbst zu vertreten hat. Klopfgeräusche als Reaktion auf das eigene Spiel begründen demnach keinen Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin hervor.
Ein Mieter hatte eine Minderung der von ihm zu entrichtenden Monatsmiete um 25 Prozent vorgenommen, nachdem sein Klavierspiel vom Klopfen der anderen Hausbewohner gegen Heizungsrohre und Wände gestört worden war. Der Mann begründete die Mietminderung damit, dass er an seiner Musikausübung durch die Klopfgeräusche gehindert werde. Sofern sein Klavierspiel die anderen Hausbewohner belästige,... Lesen Sie mehr
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