Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991
- 6 S 70/90 -
Fernseher und Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke gespielt werden
Beschränkung des Akkordeon- und Keyboardspielens
Tonwiedergabegeräte, wie Radio oder Fernseher, dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Kleve nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Zudem ist das Akkordeonspielen auf maximal 1 ½ Stunden pro Tag zu beschränken, während Keyboard nur in Zimmerlaustärke gespielt werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewohnerin einer Doppelhaushälfte beschwerte sich über zu laute Geräusche vom
Amtsgericht Rheinberg gab Klage statt
Das Amtsgericht Rheinberg verurteilte den
Abspielen von Tonwiedergabegeräten nur in Zimmerlautstärke
Das Landgericht Kleve stellte zunächst fest, dass Tonwiedergabegeräte grundsätzlich nur in
Keine Beschränkung des Akkordeonspielens auf Zimmerlaustärke
Nach Auffassung des Landgerichts sei das Akkordeonspielen nicht auf Zimmerlaustärke zu beschränken. Denn würde man dies tun, wäre ein sinnvolles Spielen mit diesem Instrument, welches über keine dämpfende Vorrichtung verfügt, nicht mehr möglich. Dies würde praktisch einem Verbot des Musizierens gleichkommen. In diesem Zusammenhang müsse auch beachtet werden, dass privat betriebene Hausmusik von jeher in Wohnvierteln üblich und daher grundsätzlich als ortsüblich zu dulden ist.
Zeitliche Beschränkung des Akkordeonspielens
In den Ruhezeiten von 22 bis 9 Uhr und 13 und 15 Uhr untersagte das Gericht jedoch ein Musizieren. Zudem beschränkte es das Akkordeonspiel auf maximal 1 ½ Stunden täglich. Darüber hinausgehend müsse ein Nachbar, die mit dem Musizieren verbundenen Geräusche als eine sozialadäquate Beeinträchtigung im Sinne des § 906 BGB hinnehmen.
Keyboardspielen nur in Zimmerlautstärke
Zwar unterliege das Spielen auf dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (zt/DWW 1992, 26/rb)
- Amtsgericht Rheinberg, Urteil vom 18.01.1990
[Aktenzeichen: 5 C 199/89]
- Begriff "Zimmerlautstärke" nicht bestimmt genug
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.01.2012
[Aktenzeichen: 67 T 227/11]) - Definition von "Zimmerlautstärke": Zimmerlautstärke bedeutet nicht, dass keinerlei Geräusche mehr nach draußen dringen
(Landgericht Hamburg, Beschluss vom 12.07.1995
[Aktenzeichen: 317 T 48/95])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1992, Seite: 26 DWW 1992, 26
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16407
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16407
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.