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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2015
- 22 U 113/13 -
Schmerzensgeld von 10.000 Euro nach Sturz in Linienbus
Kürzung des Schmerzensgeldes auf 5.000 Euro wegen hälftigen Mitverschuldens des Fahrgastes
Erleidet ein Fahrgast aufgrund eines Sturzes beim Anfahren des Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper, so können die dadurch bedingten starken Schmerzen und erhebliche Bewegungseinschränkungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Bei einem hälftigen Mitverschulden ist dies auf 5.000 Euro zu kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau erlitt aufgrund eines Sturzes während des Anfahrens eines Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper. Zwar war keine Operation notwendig. Die Frau litt aber aufgrund der Verletzungen unter starken Schmerzen, die die Einnahme eines starken Schmerzmittels erforderlich machten. Zudem war die Frau seit dem
Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ihr habe ein Anspruch auf ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 08.04.2013
[Aktenzeichen: 4 O 184/12]
Jahrgang: 2015, Seite: 2195 NJW 2015, 2195
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Dokument-Nr. 23285
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