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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.04.2017
- 5 UF 295/16 -
Ehegatte erhält nach Scheidung keine Entschädigung für finanzielle Beteiligung an Pkw-Erwerb während Ehezeit
Ausgleichsanspruch gemäß § 1568 b Abs.3 BGB greift nicht
Beteiligt sich ein Ehegatte während der Ehe an dem Erwerb eines Pkw, so steht ihm nach der Scheidung kein Ausgleichsanspruch gemäß § 1568 b Abs. 3 BGB zu, wenn der andere Ehegatte zwar den Pkw behält, dieser aber die restliche Finanzierung allein vornimmt. Der Ausgleichsanspruch zielt nicht auf eine Entschädigung für die finanzielle Beteiligung an einen Pkw-Erwerb. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch eine
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Ehefrau stehe kein Anspruch auf
Ausgleichsanspruch dient nicht zur Entschädigung für finanzielle Beteiligung an Pkw-Erwerb
Der Ausgleichsanspruch diene dazu, so das Oberlandesgericht, demjenigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 09.09.2016
[Aktenzeichen: 532 F 122/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 2290 NJW 2017, 2290
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Dokument-Nr. 25901
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