Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2016
- 5 Ws 1/16 -
Entlassung aus der Untersuchungshaft aufgrund Verzögerung der Durchführung der Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit
Haftbefehlsaufhebung wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots
Verzögert sich die Durchführung der Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit, so kann dies die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft rechtfertigen. Die sich aus der Verzögerung ergebende erhebliche Verletzung des Beschleunigungsgebots ist rechtsstaatswidrig und kann dem Angeklagten nicht angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Haftbefehls vom Februar 2014 befand sich ein Angeklagter in
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück. Obwohl der Angeklagte weiterhin dringend tatverdächtig gewesen sei, sei die
Haftbefehlsaufhebung wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Verzögerung zu einer erheblichen Verletzung des Beschleunigungsgebots geführt. Dies sei rechtsstaatswidrig gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.02.2016
[Aktenzeichen: 7-27 KLs 7/15]
- Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot: Haftbefehl verfassungswidrig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 1113/10]) - Vermeidbare und nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung von über 8 Monaten rechtfertigt Aufhebung der Untersuchungshaft
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 29.02.2016
[Aktenzeichen: 2 Ws 60/16])
Jahrgang: 2016, Seite: 218 NJW-Spezial 2016, 218
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23709
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23709
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.