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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
- 2 BvR 1113/10 -
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot: Haftbefehl verfassungswidrig
Verletzung des Freiheitsgrundrechts und des Rechts auf faires Strafverfahren
Ein Haftbefehl kann bei einer über zweieinhalb Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot als verfassungswidrig angesehen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und nahm eine in diesem Zusammenhang gestellte Verfassungsbeschwerde an, da es den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht und seinem Recht auf ein faires Strafverfahren verletzt sah.
Der Beschwerdeführer befand sich seit Mitte Juni 2005 wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in
Bundesverfassungsgericht hebt Haftentscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts auf
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen und die angegriffenen Haftentscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts aufgehoben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht und seinem Recht auf ein faires Strafverfahren verletzen.
LG und OLG lassen gebotene Abwägung hinsichtlich der Freiheitsgrundrechte nicht erkennen
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht lassen bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der
Hauptverhandlung ist trotz Hinweises des BVerfG ersichtlich zu wenig gefördert worden
Die Gerichte haben sich hinsichtlich der erneuten Anordnung der
Freiheitsgrundrecht des Beschwerdeführers wurde nicht genügend Gewicht beigemessen
Vor diesem Hintergrund und angesichts der bereits erlittenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2010
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 10304
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