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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.07.2022
- 6 U 211/20 -
Pizzeria darf sich ohne Zustimmung der Namensinhaber nicht „Falcone“ nennen
Entscheidung ist nicht rechtskräftig - Einspruch statthaft
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Versäumnisurteil die Betreiberin einer Frankfurter Pizzeria verpflichtet, den Namen des ermordeten italienischen Ermittlungsrichters „Falcone“ nicht als Geschäftsbezeichnung und für ihre Geschäftstätigkeit zu benutzen, soweit dies im Mafia-Kontext geschieht.
Die Klägerin ist die Schwester des früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni
OLG gibt Klägerin Recht
Auf die Berufung hin hat das OLG die Beklagte nunmehr im Wege des Versäumnisurteils verpflichtet, es zu unterlassen, die Bezeichnung „Falcone“ als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31995
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