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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.04.2016
- 11 U 127/15 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Sturz für Stöckelschuhträgerin
Allgemeine Gefahrerhöhung durch Stöckelschuhe
Wenn eine Besucherin mit den Absätzen ihrer Stöckelschuhe in einer Schmutzfangmatte im Eingangsbereich eines städtischen Theaters hängen bleibt und dann zu Fall kommt, kann die Stadt nicht auf Schadensersatz für erlittene Verletzungen in Anspruch genommen werden, wenn die Matte im Eingangsbereich klar erkennbar und bei vorsichtigem Gehen - auch mit Stöckelschuhen - gefahrlos zu überqueren war. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im hier vorliegenden Fall besuchte die Klägerin aus Marl gemeinsam mit ihrem Ehemann an einem Abend im Mai 2014 eine Vorstellung des Cirque Éloize im
Klägerin begehrt Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen angeblicher Verkehrssicherungspflichtverletzung
Die Klägerin zog sich einen Mittelfußbruch zu, in dessen Folge sie mehrere Monate arbeits- und sportunfähig war. Die Klägerin hat gemeint, die beklagte Stadt habe ihre
Von der Matte ausgehende Gefahren für Theaterbesucher klar erkennbar
Die Schadensersatzklage der Klägerin ist erfolglos geblieben. Wie bereits das Landgericht konnte auch das Oberlandesgerichts Hamm keine
Verpflichtung zu erhöhter Aufmerksamkeit und angepasstem Verhalten von Stöckelschuhträgerinnen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
- Landgericht Essen, Urteil vom 22.06.2015
[Aktenzeichen: 4 O 118/15]
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Dokument-Nr. 22657
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