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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.08.2014
- 11 U 98/13 -
Fehlerhafte Klagezustellung durch Post: Post haftet bei falscher Zustellungsurkunde für fehlerhaften Zustellvorgang
Zustellungen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
Die Post hat dem Empfänger einer Zustellung den durch eine falsch beurkundete Zustellung entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
im vorliegenden Fall sollte dem klagenden Unternehmen aus Münster durch das Amtsgericht Münster im Wege der Rechtshilfe die Klage eines griechischen Unternehmens nebst Terminladung für einen in Griechenland zu verhandelnden Zivilrechtsstreit zugestellt werden. Mit der
Post haftet für schuldhafte Amtspflichtverletzung des Zustellers
Die Feststellungsklage hatte Erfolg. Die Klägerin kann von der Beklagten den durch den fehlerhaften Zustellvorgang verursachten Schaden ersetzt verlangen. Die Beklagte hafte aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung des für sie tätigen Zustellers. Bei den Zustellungen sei die Beklagte als beliehene Unternehmerin mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet. Sie sei verpflichtet, Zustellungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auszuführen und die mit Beweiskraft ausgestatteten Zustellungsurkunden mit richtigen Angaben zu erstellen. Diese Pflicht habe sie verletzt. Die zu der in Frage stehenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ ra-online
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Dokument-Nr. 18689
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