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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.12.1991
- 17 U 109/91 -
Fitnessvertrag sofort kündbar, wenn Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebietes umzieht
Verlegung der Trainingsmöglichkeit ist als Nachteil für den Kunden auszulegen und damit Grund für eine vorzeitige Kündigung
Fitnessstudios können die Kündigungsmöglichkeiten in den AGBs ihrer Mitgliederverträge nicht willkürlich regeln. So können sie nicht verlangen, dass im Falle eines Umzugs des Studios innerhalb des Stadtgebietes der bestehende Vertrag aufrecht erhalten wird. Der Kunde hat in diesem Fall die Möglichkeit, umgehend das Vertragsverhältnis zu beenden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im vorliegenden Fall wurde ein
Verlegung der Trainingsmöglichkeit stellt eine unzumutbare Veränderung der versprochenen Leistung dar
Das Oberlandesgericht Hamm befand diese
Mitgliedsbeitrag wird monatlich gezahlt, Kündigung kann damit jeden Monat erfolgen
Eine weitere
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1991 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)
- Fitnessstudio: Klausel, die eine Kündigung bei Umzug von mindestens 50 km Entfernung zulässt, ist unwirksam
(Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990
[Aktenzeichen: 12 O 190/90]) - Fitnessstudiovertrag kann bei Umzug gekündigt werden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994
[Aktenzeichen: 6 U 164/93])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1992, Seite: 444 NJW-RR 1992, 444
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Dokument-Nr. 11280
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