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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.01.2007
- 2 Ss OWi 25/07 -
Aufnahme eines Autotelefons während der Fahrt zur Herstellung der Funktionsfähigkeit begründet Ordnungswidrigkeit
Durchführung eines Telefonats nicht erforderlich
Wer während der Fahrt ein Autotelefon aufnimmt, um die Freisprechanlage funktionsfähig zu machen, begeht selbst dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 a StVO, wenn kein Telefonat geführt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2006 nahm ein Autofahrer während der Fahrt den Telefonhörer seines Autotelefons in die Hand, um die Freisprechanlage wieder funktionsfähig zu machen. Dazu schob er die Telefonkarte hin und her. Danach hielt er das Telefon an sein rechtes Ohr und telefonierte. Das Amtsgericht Witten verurteilte ihn aufgrund dessen zu einer
Ordnungswidrigkeit wegen Benutzen eines Autotelefons während der Fahrt bestand
Das Oberlandesgericht Hamm hielt es für erwiesen, dass der Autofahrer während der Fahrt telefonierte. Er habe daher eine
Aufnahme zur Herstellung der Funktionsfähigkeit begründete für sich genommen bereits Ordnungswidrigkeit
Soweit der Autofahrer behauptete, er habe nicht telefoniert, so hielt das Oberlandesgericht dies für unbeachtlich. Denn bereits die Aufnahme des Telefons, um die Freisprechanlage funktionsfähig zu machen, habe ein "Benutzen" im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dargestellt. Denn nach dem Wortlaut der Vorschrift sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Witten, Urteil
[Aktenzeichen: 18 OWi 51 Js 594/06 (211/06)]
- Bußgeld: Funktionsüberprüfung während des Autofahrens stellt unzulässige Handybenutzung dar
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2006
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 805/06]) - Handyverbot am Steuer: Aufnahme des Handys zur Ablage an einem anderen Ort begründet keine Ordnungswidrigkeit
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 23.08.2005
[Aktenzeichen: 83 Ss-OWi 19/05])
Jahrgang: 2007, Seite: 401 DAR 2007, 401 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2007, Seite: 1078 NJW 2007, 1078 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2007, Seite: 249 NZV 2007, 249 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2007, Seite: 473 SVR 2007, 473 | Zeitschrift: Verwaltungsarchiv (VA)
Jahrgang: 2007, Seite: 72 VA 2007, 72 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 112, Seite: 291 VRS 112, 291
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Dokument-Nr. 17949
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