Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2006
- 2 Ss OWi 805/06 -
Bußgeld: Funktionsüberprüfung während des Autofahrens stellt unzulässige Handybenutzung dar
Benutzen setzt kein Telefonieren voraus
Hält sich ein Autofahrer während des Fahrens das Handy am Ohr, um zu überprüfen, ob das Handy ausgeschaltet ist, liegt eine unzulässige Benutzung des Handys vor und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Benutzen setzt kein Telefonieren voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein
Verstoß gegen Handyverbot lag vor
Aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm habe ein Verstoß gegen das Handyverbot im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO vorgelegen. Danach sei einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Bußgeld: Wegdrücken eines Handyanrufes während der Autofahrt gilt bereits als "Benutzung"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012
[Aktenzeichen: III-1 RBs 39/12]) - Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als "Navi"
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.06.2008
[Aktenzeichen: 81 Ss-OWi 49/08])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2007, Seite: 402 DAR 2007, 402 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2007, Seite: 248 NStZ-RR 2007, 248 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 49 NZV 2008, 49
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15748
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15748
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.