wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.12.2006
2 Ss OWi 805/06 -

Bußgeld: Funktionsüberprüfung während des Autofahrens stellt unzulässige Handybenutzung dar

Benutzen setzt kein Telefonieren voraus

Hält sich ein Autofahrer während des Fahrens das Handy am Ohr, um zu überprüfen, ob das Handy ausgeschaltet ist, liegt eine unzulässige Benutzung des Handys vor und somit eine Ordnungswidrigkeit. Denn das Benutzen setzt kein Telefonieren voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein Autofahrer während des Fahrens sein Handy am Ohr. Nach seinen eigenen Angaben habe er dadurch überprüfen wollen, ob ein Signalton zu hören ist. Nur so habe er kontrollieren können, ob sein Handy ausgeschaltet war.

Verstoß gegen Handyverbot lag vor

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm habe ein Verstoß gegen das Handyverbot im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO vorgelegen. Danach sei einem Autofahrer untersagt während des Fahrens ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn er es dafür aufnehmen oder in der Hand halten muss. Eine Benutzung umfasse dabei sämtliche Bedienfunktionen des Handys. Ein Telefonieren sei somit nicht erforderlich (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.07.2006 - 2 Ss OWi 402/06). Auf Grundlage dessen nahm das Gericht aufgrund des Abhörens eines eventuellen Signaltons ein Benutzen des Mobiltelefons an.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2007, Seite: 402
DAR 2007, 402
 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2007, Seite: 248
NStZ-RR 2007, 248
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 49
NZV 2008, 49

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15748 Dokument-Nr. 15748

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?