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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2005
- 20 U 226/04 -
Autodiebstahl: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeugpapiere und Schlüssel im Auto versteckt wurden
Versteckte Schlüssel und Papiere waren nicht kausal für den Diebstahl
Wenn ein Pkw gestohlen wird, in dessen Kofferraum der Besitzer Schlüssel und Fahrzeugpapiere versteckt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die versteckten Gegenstände nicht den Diebstahl verursacht haben, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar gerade eine neues
Auto auf Supermarktparkplatz entwendet
In Tschechien machten sie auf einem Supermarktparkplatz halt, um eine Toilette aufzusuchen. Sie verschlossen das
OLG Hamm gibt dem Paar Recht - Versicherung muss zahlen
Entgegen der Auffassung des Landgerichts in der ersten Instanz kam das Oberlandesgericht Hamm zu der Auffassung, dass die Versicherung zahlen müsse. Sie habe nicht nachweisen können, dass das Zurücklassen von Papieren und Schlüssel die Ursache für den
Schlüssel und Papiere waren von außen nicht einsehbar
Dies wäre dann der Fall, wenn der Dieb vor der Tat die Papiere im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2009
Quelle: ra-online (pt)
- Landgericht Münster, Urteil vom 07.10.2004
[Aktenzeichen: 15 O 285/04]
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Dokument-Nr. 8613
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