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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.09.2013
- 21 U 143/12 -
Vom Verkäufer beauftragter Tierarzt haftet gegenüber Pferdekäuferin für Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung
Haftung kann im Vertrag zwischen Verkäufer und Tierarztpraxis nicht ausgeschlossen werden
Ein vom Verkäufer einer Schimmelstute beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin für Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung, auch wenn er mit dem Verkäufer insoweit einen Haftungsausschluss vereinbart hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld ab.
Im zugrunde liegenden Streitfall erwarb die Klägerin aus Kelkheim im Juli 2010 von einem Pferdeverkäufer aus Löhne eine laut Kaufvertrag vier Jahre alte Schimmelstute als Reitpferd zum Kaufpreis von 2.700 Euro. Das angegebene Alter entsprach dem im Pferdepass aufgeführten Geburtsdatum des Tieres. Der Kaufvertrag sollte im Falle der erfolgreichen Durchführung einer Ankaufsuntersuchung durch die beklagte Tierarztpraxis wirksam werden. Der Verkäufer beauftragte daraufhin die Beklagte mit der Ankaufsuntersuchung. Diese führte die Beklagte auf der Grundlage von Vertragsbedingungen durch, die Ansprüche der Käuferin gegen die Praxis ausschlossen.
Pferdekäuferin verlangt von Tierarztpraxis Schadensersatz
In dem über die Ankaufsuntersuchung erstellten Protokoll, das die Käuferin in der Folgezeit billigte, vermerkte der für die Beklagte tätige
Tierarztpraxis haftet gegenüber Kaufinteressenten für Fehler bei der Ankaufsuntersuchung
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klägerin rund 4.500 Euro
Haftungsfreizeichnung nur zu Lasten der Käuferin ist unwirksam
Diese
Tierarzt hätte auf Zweifel an dem im Pferdepass angegebenen Geburtsdatum hinweisen müssen
Bei der Untersuchung der Stute habe der für die Beklagte handelnde
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Käufer eines Pferdes kann Kauf bei unerkannter Krankheit des Tieres innerhalb von sechs Monaten rückabwickeln
(Landgericht Coburg, Urteil vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 23 O 386/11]) - Pferdekauf: Käuferin hat nach fehlerhafter Ankaufsuntersuchung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.05.2013
[Aktenzeichen: 12 U 178/12]) - Über die Möglichkeit der Kaufpreisminderung bei einem Pferdekauf
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 20.03.2006
[Aktenzeichen: 33 S 148/05])
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Dokument-Nr. 16917
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