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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.04.2017
- 27 W 24/17 -
Waldbienen Naturkindergarten kann eingetragener Verein werden
Betrieb des Kindergartens ist bloßer Nebenzweck
Ein Verein, der einen Naturkindergarten unterhalten will, kann als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister einzutragen sein. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Essen aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, die Vereinsregisteranmeldung des antragstellenden Vereins unter Beachtung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts neu zu bescheiden.
Der antragstellende, im Gründungsstadium befindliche
AG lehnt Eintragung als nichtwirtschaftlichen Verein ab
Das Amtsgericht - Registergericht - hat die Eintragung des Vereins als nichtwirtschaftlicher
Eintragung des Vereins als nichtwirtschaftlicher Verein steht nichts entgegen
Die gegen den erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerde des Vereins war erfolgreich. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm gibt es kein Hindernis, das der begehrten Eintragung des Vereins als nichtwirtschaftlicher
Erforderliche Organisation eines Kindergartens steht Eintragung als Verein nicht entgegen
Die außerdem erforderliche Organisation eines Kindergartens, in dem Fachpersonal zu beschäftigen sei, ändere an dieser Beurteilung nichts. Sie gehöre heute zu den Rahmenbedingungen, unter denen der ideelle Zweck umzusetzen sei. Dass diese auch Anforderungen in materieller Hinsicht stellten, habe auf die eigentliche Zweckbestimmung keinen Einfluss. Maßgeblich sei, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 24132
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