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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 21.06.2016
- 28 W 14/16 -
Abgasskandal: OLG Hamm bewilligt VW-Kundin Prozesskostenhilfe
Klage auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs hat hinreichende Aussichten auf Erfolg
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die im Jahre 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, und die deswegen vom Hersteller - gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangt, hinreichende Aussichten auf Erfolg hat. Das Gericht hat der Kundin daher für die beabsichtigte Klage - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Landgerichts Essen - Prozesskostenhilfe bewilligt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 34 Jahre alte, antragstellende Kundin aus Gelsenkirchen erwarb im Jahre 2011 ein Neufahrzeug vom Typ VW Polo Trendline 1,6 l TDI zum Preis von ca. 19.500 Euro. Im Oktober 2015 erfuhr die Kundin, dass ihr
Landgericht lehnt Antrag auf Prozesskostenhilfe ab
Unter Hinweis darauf, dass das gekaufte
OLG bejaht Erfolgsaussichten der Klage
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts war erfolgreich. Auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens der Parteien hat das Oberlandesgericht Hamm die Erfolgsaussichten der beabsichtigen Klage bejaht und der Antragstellerin
Vom Hersteller favorisierte Nachbesserung derzeit tatsächlich noch nicht möglich
Ob die Antragsgegnerin die von der Antragstellerin gewählte Art der Nacherfüllung aufgrund unverhältnismäßiger Kosten verweigern dürfe, sei derzeit noch nicht abschließend und sicher festzustellen. Über diesen Einwand sei im Hauptsacheverfahren zu entscheiden. Dabei müsse der Antragsgegnerin nicht nur die von der Antragstellerin gewünschte Nachlieferung sondern auch die von ihr, der Antragsgegnerin, favorisierte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- VW-Abgasskandal: Käufer eines Seat mit manipuliertem VW-Dieselmotor kann Kaufvertrag rückabwickeln
(Landgericht München I, Urteil vom 14.04.2016
[Aktenzeichen: 23 O 23033/15]) - VW-Abgasskandal: Käufer eines VW mit manipulierter Abgassoftware hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
(Landgericht Münster, Urteil vom 14.03.2016
[Aktenzeichen: 11 O 341/15])
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Dokument-Nr. 22992
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