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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2013
- 3 U 162/12 -
Kinderärztin haftet nicht für unerkannte halbseitige Lähmungen eines Säuglings
Hemiparese wurde nicht nachweisbar aufgrund unzureichender Untersuchungsmethoden verkannt
Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Kreis Unna wohnhaften Eltern ließen den im November 2005 geborenen Kläger im ersten Lebensjahr von der Beklagten, einer niedergelassenen Kinderärztin, behandeln. Die Beklagte führte u.a. die
Unzureichende Untersuchungsmethoden durch die Beklagte nicht erwiesen
Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen hat das Oberlandesgericht Hamm keine fehlerhafte Behandlung des Klägers durch die Beklagte feststellen können. Der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Symptomatik einer aus einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Fehlerhafte medizinische Behandlung: Haftung des Arztes kann bei verweigerter Zweitbehandlung entfallen
(Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 27.08.2012
[Aktenzeichen: 5 U 1510/11]) - Mögliche Nervschädigung: Zahnarzt muss vor Operation über seltenes jedoch folgenschweres Risiko umfassend aufklären
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.08.2012
[Aktenzeichen: 5 U 496/12])
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Dokument-Nr. 15621
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