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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.06.2014
- 8 WF 106/14 -
Vorzeitige Scheidung ohne Trennungsjahr aufgrund Schwangerschaft der Ehefrau aus ehebrecherischem Verhältnis gerechtfertigt
Vaterschaft des Ehemanns aufgrund bestehender Ehe rechtfertigt Annahme eines Härtefalls
Ist eine Ehefrau aus einem ehebrecherischen Verhältnis schwanger geworden, so rechtfertigt dies gemäß § 1565 Abs. 2 BGB die Scheidung noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs. Allein der Umstand, dass der Ehemann bei bestehender Ehe gemäß § 1592 Nr. 1 BGB rechtlich Vater des Kindes wird, rechtfertigt die Annahme eines Härtefalls. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte sich ein Ehepaar noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs scheiden lassen, da die Ehefrau aufgrund eines außerehelichen Geschlechtsverkehrs schwanger geworden ist.
Amtsgericht wies Scheidungsantrag zurück
Das Amtsgericht Coesfeld verneinte jedoch das Vorliegen eines Härtefalls und wies den Scheidungsantrag des Ehemanns daher zurück. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Ehemann einen normalen Scheidungsantrag nach Ablauf des ersten Trennungsjahrs stellen könne. Die mögliche
Oberlandesgericht hält vorzeitige Scheidung für zulässig
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Vaterschaft aufgrund bestehender Ehe begründet Härtescheidung
Ein Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahrs berge für den Ehemann das Risiko, so das Oberlandesgericht, dass er Vater des Kindes werde. Im Fall des § 1599 Abs. 2 BGB sei er darauf angewiesen, dass ein Dritter im vorgegebenen Zeitrahmen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Coesfeld, Beschluss vom 02.05.2014
[Aktenzeichen: 5 F 50/14]
- Ehepartner erwartet Kind aus außerehelicher Beziehung: Recht zur sofortigen Scheidung besteht
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2002
[Aktenzeichen: 10 WF 101/02]) - Sofortige Scheidung bei Schwangerschaft der Ehefrau aufgrund außerehelichem Verhältnis zulässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 13.04.2000
[Aktenzeichen: 20 WF 32/00])
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Jahrgang: 2014, Seite: 2004 FamRZ 2014, 2004 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2015, Seite: 422 FuR 2015, 422
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Dokument-Nr. 24786
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