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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.02.2018
- 9 U 149/17 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz auf regennasser Rampe zu Festzelt
Festzeltbetreiber muss nicht auf offensichtliche Gefahren durch Nässe auf Metallrampe hinweisen
Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
Der seinerzeit 48 Jahre alte Kläger aus Arnsberg besuchte im August 2015 das nahe gelegene Festzeltgelände einer Schützenbruderschaft. Auf diesem unterhielt der beklagte Restaurationsbetrieb aus Hamm ein
Rutschgefahr auf nasser Metallrampe erkennbar und bekannt
Das Klagebegehren blieb erfolglos. Das Oberlandesgerichts Hamm bestätigte die die Klage abweisende, erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg. Die Beklagte habe ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Arnsberg, Urteil vom 01.09.2017
[Aktenzeichen: 1 O 144/16]
- Betreiber einer Diskothek haftet für Sturz eines Gastes auf nasser Tanzfläche
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.04.2016
[Aktenzeichen: 9 U 77/15]) - Wasserpfütze im Supermarkt: Kundin hat nach Sturz Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.04.2015
[Aktenzeichen: 17 C 113/14])
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Dokument-Nr. 25894
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