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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.03.2012
- III-3 RBs 81/12 -
Sportwettbüro kann dem Rauchverbot unterliegen
Aufstellen von Aschenbechern kann als vorsätzlicher Verstoß gegen das Rauchverbot gewertet werden
Ein Betreiber eines Sportwettbüros, der in seinem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zulässt, kann wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot verantwortlich gemacht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall trafen Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Februar 2011in einem Sportwettbüro, welches mit Sitzplätzen, Tischen mit Aschenbechern und einem Getränkeautomaten für nicht alkoholische Getränke ausgestattet war, rauchende Gäste an.
Amtsgericht verhängt Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot
Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte den Betreiber des Sportwettbüros wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Sportwettbüro durch örtliche Gegebenheiten auch als Gaststätte anzusehen
Das Oberlandesgericht Hamm führte aus, dass das Sportwettbüro dem gesetzlichen
Gewerbetreibende müssen sich über maßgebliche Vorschriften informieren
Der verantwortliche Betreiber habe nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Striktes Rauchverbot in Bayerischen Spielhallen nicht verfassungswidrig
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: Vf. 9-VII-11]) - Cafe auf der Lauffläche eines Einkaufszentrums als Rauchergaststätte zulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.12.2011
[Aktenzeichen: 7 K 593/09]) - VerfGH Saarland: Absolutes Rauchverbot ist verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 28.03.2011
[Aktenzeichen: Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10])
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Dokument-Nr. 13290
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